Bei dem besprochenen Werk handelt es sich – ausweislich des Vorwortes – um die erstmalige Untersuchung der „Verankerung der Eigenrechte bzw der Rechtspersönlichkeit der Natur bzw ihrer Teile in der österreichischen Rechtsordnung“. Unter „Eigenrechtlichkeit der Natur“ wollen die Autor*innen „die Überlegung, Teilen der Natur (Ökosystemen, Gewässern, Landschaften) Rechtspersönlichkeit zuzubilligen und diesen dadurch im Wege der Wahrnehmung eines Vertretenden effektiven materiell- und formell-rechtlichen Schutz zukommen zu lassen“ verstanden wissen. Deutlich erschließt sich aus dem Vorwort auch das Vorverständnis und Anliegen der Autor*innen: dass die „Eigenrechtlichkeit der Natur [...] schnellstmöglich auf normativer Ebene konzipiert“ gehört.