Die nunmehr veröffentlichten Leitlinien der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sollen Unternehmen dabei unterstützen, die Anwendung des Kartellrechts bei grünen Wettbewerbsbeschränkungen selbst besser einschätzen zu können. Verbleiben Unternehmen Zweifel im Rahmen der Selbstbeurteilung, kann auch die BWB kontaktiert werden, um eine informelle Einschätzung zu erhalten. Jedenfalls sollte die Erfüllung der Voraussetzungen für Nachhaltigkeitskooperationen gut dokumentiert sein.