vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der zivilrechtliche Haftungstatbestand nach der geplanten EU-Lieferketten-RL

PraxisEuropaUniv.-Ass. Mag. Gernot EhgartnerNR 2023, 228 Heft 2 v. 10.7.2023

Im Februar 2022 veröffentlichte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit.11Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 , 23. 2. 2022, COM(2022) 71 final, im Folgenden „CSDDD-E“. Anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthält der Richtlinienvorschlag der EU auch einen zivilrechtlichen Haftungstatbestand. Der nachstehende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte der vorgeschlagenen zivilrechtlichen Haftung anhand eines fiktiven Fallbeispiels.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte