Im Februar 2022 veröffentlichte die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit.1 Anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) enthält der Richtlinienvorschlag der EU auch einen zivilrechtlichen Haftungstatbestand. Der nachstehende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Eckpunkte der vorgeschlagenen zivilrechtlichen Haftung anhand eines fiktiven Fallbeispiels.