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Ökologische Faktoren bei der Vergabe: Fokus Bauleistungen

AufsatzNachhaltigkeitsrechtAkad. Rätin a.Z. Dr.in Donata ZehnerNR 2023, 153 Heft 2 v. 10.7.2023

Bereits im Jahr 2001 forderte die Europäische Kommission von öffentlichen Auftraggebern die Berücksichtigung ökologischer Faktoren bei der Vergabe von Bauleistungen.11Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, 28. 11. 2001, COM(2001) 274 final, ABl 2001 C 333, 12 (14). Die EU setzt sich zum Ziel, eine „moderne [...], ressourceneffiziente [...] und wettbewerbsfähige [...] Wirtschaft [zu schaffen], in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden“.22Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), ABl 2021 L 243/1, ErwGr 1. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern das Ziel der Kommission in Deutschland berücksichtigt werden kann oder muss, wobei die Oberschwellenvergabe33Dabei handelt es sich um Aufträge der öffentlichen Hand, deren geschätzter Auftragswert bestimmte Schwellenwerte überschreitet, zB für Bauaufträge 5186000, § 106 II Nr 1 GWB iVm Art 4 lit a) RL 2014/24/EU . Burgi, Vergaberecht, Systematische Erläuterung für Praxis und Ausbildung3 (2021) 122. in den Fokus gerückt wird.

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