Bereits im Jahr 2001 forderte die Europäische Kommission von öffentlichen Auftraggebern die Berücksichtigung ökologischer Faktoren bei der Vergabe von Bauleistungen.1 Die EU setzt sich zum Ziel, eine „moderne [...], ressourceneffiziente [...] und wettbewerbsfähige [...] Wirtschaft [zu schaffen], in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden“.2 Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern das Ziel der Kommission in Deutschland berücksichtigt werden kann oder muss, wobei die Oberschwellenvergabe3 in den Fokus gerückt wird.