Die Union hat mit einer sogenannten Notfallverordnung betreffend erneuerbare Energien einen neuen Rechtsrahmen für die Bewilligung von bestimmten Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien gesetzt. Dieser soll im Interesse des Klimaschutzes und der Energiewende der Beschleunigung der einschlägigen Genehmigungsverfahren dienen. Die Bestimmungen greifen massiv in das Anlagenrecht von Bund und Ländern ein, demgegenüber ist es fraglich, ob sie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen können.