Versuche, transnationale Unternehmen völkerrechtlich, aber auch politisch, an Menschenrechte zu binden, reichen bis in die 70er Jahre zurück. 1977 wurde das UN-Zentrum für transnationale Unternehmen gegründet, welches aufgrund massiven Widerstandes durch westliche Staaten und durch Unternehmen selbst rund zwanzig Jahre später wieder geschlossen wurde.1 Spätestens mit der Verabschiedung des UN-Rahmenwerks „Protect, Respect and Remedy“2 im Jahr 2008 sowie den daran anschließenden UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte3 durch den UN-Sonderbeauftragen für Wirtschaft und Menschenrechte John Ruggie4 hat die Diskussion wieder an Fahrt aufgenommen und zählt bis heute zu den zentralen menschenrechtlichen Diskussionspunkten in Wissenschaft und Praxis. Seit 2014 bestehen auf Ebene des UN-Menschenrechtsrates Bemühungen, einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zu transnationalen Unternehmen und Menschenrechten zu verabschieden5, während die Europäische Kommission im Februar 2022 einen Richtlinienentwurf6 zu rechtsverbindlichen Sorgfaltspflichten für transnationale Unternehmen – unter anderem im Hinblick auf menschenrechtliche Implikationen – vorgelegt hat.