Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Lauterkeitsrecht; Irreführung; Werbung mit Klimaneutralität; „klimaneutral“; Green Claims; Greenwashing; CO2-Kompensation.
Normen: § 5 dUWG, § 5a Abs 2 dUWG
Die auf einem Haushaltsartikel (Müllbeutel) neben einem Warenlogo aufgedruckte Werbeaussage „klimaneutral“ lässt nicht darauf schließen, dass das herstellende Unternehmen ausschließlich klimaneutrale Ware produziere.