Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Duldungspflicht; grenzüberschreitende Wärmedämmung.
Normen: § 16a Nachbargesetz des Landes Berlin, § 912 BGB, Art 14 GG
Es bestehen Zweifel an der materiellen Verfassungsmäßigkeit von § 16a des Nachbarschaftsgesetzes des Landes Berlin (NachbarG Bln), namentlich an der Vereinbarkeit der Norm mit Art 14 Abs 1 GG (Eigentumsgarantie). Zweifelhaft ist insbesondere, ob der Berliner Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung von § 16a NachbarG Bln die grundrechtlich geschützten Interessen des vom Überbau betroffenen Nachbarn ausreichend berücksichtigt hat.