Trotz aller Bedenken, die man gegen die Kernkraft ins Treffen führen kann,1 sehen viele EU-Mitgliedstaaten darin offenbar eine „nachhaltige, kohlenstoffarme Energiequelle, [die] zu einem Energieversorgungsmix gehören müsse, wenn der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ein Ende gesetzt und Klimaschutzziele erreicht werden sollten“.2 Dieser Zugang erklärt vermutlich, weshalb in Europa immer öfter über den – zumeist mit erheblichen staatlichen Aufwendungen einhergehenden – (Aus-)Bau von Kernkraftwerken nachgedacht wird.3 Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Kernkraft und Beihilferecht rückt damit zwangsläufig in den Vordergrund. Im Folgenden sollen die wesentlichen Eckpunkte dieses Verhältnisses näher beleuchtet werden.