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Die Kernkraft und das europäische Beihilferecht

AufsatzNachhaltigkeitsrechtUniv. Prof. Dr. Marcus Klamert , MMag. Dr. Franz AM Koppensteiner**Der Beitrag wurde im Juli 2022 eingereicht; spätere Entwicklungen blieben unberücksichtigt. Die Autoren haben die Republik Österreich im Verfahren EuG, 12. 7. 2018, T-356/15 , Österreich/Kommission (Hinkley Point C) ECLI:EU:T:2018:439 und EuGH 22. 9. 2020, C-594/18 P , Österreich/Kommission (Hinkley Point C) ECLI:EU:C:2020:742 vertreten und vertreten diese nun im anhängigen Verfahren EuG T-101/18 , Österreich/Kommission (Paks). Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.NR 2022, 443 Heft 4 v. 22.12.2022

Trotz aller Bedenken, die man gegen die Kernkraft ins Treffen führen kann,11Vgl in diesem Sinne etwa Stagl, Die Taxonomie-Verordnung und Kernenergie unter Berücksichtigung der DNSH-Kriterien, Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (2020) https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:99797b88-5794-4ffc-abdb-f74eff865cb7/Metastudie_Nuklear_Taxonomie_2020.pdf (26. 10. 2022); Österreichisches Ökologieinstitut, Renewable Energy versus Nuclear Power, Studie im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft (2014) https://wua-wien.at/images/stories/publikationen/renewable-energy-versus-nuclear-power.pdf (1. 7. 2022); Österreichisches Ökologieinstitut, Die wahren Kosten der Kernenergie, Studie im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft (2013) https://wua-wien.at/images/stories/publikationen/studie-kosten-kernenergie-2013.pdf (1. 7. 2022). sehen viele EU-Mitgliedstaaten darin offenbar eine „nachhaltige, kohlenstoffarme Energiequelle, [die] zu einem Energieversorgungsmix gehören müsse, wenn der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ein Ende gesetzt und Klimaschutzziele erreicht werden sollten“.22Schlussanträge des Generalanwalts Hogan, in EuGH 22. 9. 2020, C-594/18 P , Österreich/Europäische Kommission (Hinkley Point C), ECLI:EU:C:2020:352, Rn 41, ohne weitere Nachweise. Dieser Zugang erklärt vermutlich, weshalb in Europa immer öfter über den – zumeist mit erheblichen staatlichen Aufwendungen einhergehenden – (Aus-)Bau von Kernkraftwerken nachgedacht wird.33Vgl https://pris.iaea.org/pris/ (1. 7. 2022) sowie https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/nuklearpolitik/euratom/eu.html#:~:text=In%20nur%20drei%20Mitgliedstaaten%20sind ,ein%20Kernenergieprogramm%20neu%20zu%20starten (1. 7. 2022). Die Frage nach dem Verhältnis zwischen Kernkraft und Beihilferecht rückt damit zwangsläufig in den Vordergrund. Im Folgenden sollen die wesentlichen Eckpunkte dieses Verhältnisses näher beleuchtet werden.

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