Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Wohnungseigentümer; E-Mobilität; Ladestationen; Nutzung von Tiefgaragen.
Normen: § 19 deutsches WEG, § 20 deutsches WEG
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mit einem Mehrheitsbeschluss untersagen, dass Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage einer Wohnanlage abgestellt werden.