Nachhaltigkeitskooperationen der Industrie waren bereits in den letzten Jahren eine treibende Kraft bei der Schaffung höherer Nachhaltigkeitsstandards. Unternehmen sahen sich mangels klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen aber oftmals erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Der jüngste Leitlinienentwurf zur horizontalen Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern der Europäischen Kommission gibt nun Aufschluss darüber, in welcher Form Nachhaltigkeitskooperationen zulässig sein sollen. Allerdings sind die Leitlinien in der Entwurfsfassung mitunter stark rechtsdogmatisch geprägt und lassen weiterhin einige Zweifelsfragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung offen. Dieser Beitrag soll positive Entwicklungen sowie verbleibende Unklarheiten des Leitlinienentwurfs zusammenfassen und dabei insbesondere auf die unternehmerische Praxisperspektive eingehen.