Das Klima(-schutz)recht ist Teil des Nachhaltigkeitsrechts; entscheiden doch die bis zum Ende des aktuellen Jahrzehnts getroffenen klimapolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen über die Lebensbedingungen und -grundlagen der gesamten Weltbevölkerung. Aufgrund der Dringlichkeit der Adressierung der Klimakrise und ihrer Folgen ist es daher mehr als sinnvoll, den kontinuierlich wachsenden Rechtsbestand in diesem Bereich einer systematischen Darstellung zu unterziehen.