Die Ausrichtung des staatlichen Handelns am Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist seit der ersten nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2002 grundsätzlicher Konsens. Die Frage, wie – abseits von inhaltlichen Einzelfragen – die Nachhaltigkeit ganz konkret in den Gesetzgebungsprozess implementiert werden kann, wurde erst später aufgegriffen: Mit der Erweiterung der Gesetzesfolgenabschätzung auf Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2008.