Mit zunehmender Bedeutung von Nachhaltigkeit steigt für die Investoren und sonstigen Vertragspartner*innen das Bedürfnis, die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und die Gesamtgesellschaft zu kennen. Rechtlich kann diesem Bedürfnis durch Unternehmenspublizität entsprochen werden. Seit 2017 sind in Österreich bestimmte Kapitalgesellschaften gemäß § 243b UGB verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung aufzustellen, der sich der vorliegende Beitrag widmet.1