In ihrem aktuellen Richtlinienvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence geht die EU-Kommission deutlich über die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltsgesetzes hinaus. Neben Vorschriften, die auf die Sicherung von Nachhaltigkeitsbelangen in Lieferketten abzielen, enthält der Vorschlag Regelungen, die gesellschaftsrechtliche Kernbereiche betreffen, darunter zentral das Geschäftsleiterhandeln und die Vorstandsvergütung.