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Wann verfügt ein Bieter über zertifizierten „Grünen Strom“ nach der Richtlinie UZ 46 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie?

JudikaturBVwGRA MMag. Martina Windbichler , Mag. Gregor SaxingerNR 2022, 74 Heft 1 v. 28.3.2022

Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Vergaberecht; BVergG 2018; Stromlieferung; Grüner Strom; Umweltzeichen; Verbandsmarke; UZ 46.

Normen: § 20 Abs 5 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018

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