Werbung mit umweltbezogenen Angaben wird immer beliebter, entspricht aber häufig nicht den rechtlichen Vorgaben. Viele populäre Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen, wie „nachhaltig“ oder „CO2-neutral“, sind zu vage oder nicht belegbar. Oft wird mit Umweltzertifikaten geworben, bei denen unklar ist, von wem und nach welchen Kriterien sie vergeben wurden. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Anforderungen Umweltclaims insbesondere auf Basis der dazu ergangenen Rechtsprechung erfüllen müssen.