Wo bzw in welcher Weise die für die angestrebte Energiewende erforderlichen Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie errichtet werden dürfen, wird maßgeblich vom Raumordnungsrecht der Länder bestimmt. Teilweise starke Einschränkungen und rechtliche Unsicherheit könnten zur Bremse der Energiewende werden. Eine durchdachte Energieraumplanung kann jetzt aber auch Weichen für lange Zeit stellen.