Mit dem gegenständlichen, im August 2021 erschienenen Handbuch liegt – so das Vorwort der beiden Herausgeber – eine „erste systematische Abhandlung zum österreichischen Nachhaltigkeitsrecht“ vor. Diese Ansage überrascht zunächst, einerseits im Hinblick auf die Zeitschrift, in welcher diese Rezension erscheint, andererseits aber vor dem Hintergrund der Heraufbeschwörung eines „österreichischen Nachhaltigkeitsrechts“. Denn das Nachhaltigkeitsrecht ist als normatives Projekt – wenngleich derzeit verstärkt im deutschsprachigen Raum forciert – kein nationales Unterfangen, vielmehr ein europäisches, eigentlich aber ein internationales. Wenn damit hingegen ein Nachhaltigkeitsrecht „österreichischer Prägung“ gemeint sein soll, so vermisst man eine Rezeption der wesentlichen Entwicklungen in diesem Bereich.