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Verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse zur Abwärmenutzung

PraxisÖsterreichMag. Maximilian SchlenkNR 2021, 501 Heft 4 v. 30.12.2021

Mit 13. Februar 2021 trat das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020 (WERUG 2020) in Kraft. Das Gesetz sieht ein eigenständiges Genehmigungsverfahren für bestimmte Projekte vor. Sein Zweck besteht darin, vor der Errichtung oder erheblichen Modernisierung bestimmter Anlagen oder Netze eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Dabei sollen die Vor- und Nachteile der Nutzung von in Betriebsprozessen anfallender Abwärme bzw deren Einspeisung in Fernwärmenetze miteinander abgewogen werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Kosten-Nutzen-Analyse den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und eine effiziente Energiegewinnung nach dem Stand der Technik gewährleistet ist. Weiters soll das WERUG 2020 als Rechtsrahmen künftig die rasche Umsetzung energie- und klimarechtlicher Unionsvorschriften auf Wiener Landesebene gewährleisten.11Vgl Erläut, Blg 33/2020, 2 („Erläut“ ohne weitere Anfügungen beziehen sich in Folge auf das WERUG 2020).

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