Die „Ökosoziale Steuerreform“ soll in Teilschritten bereits ab 1. Jänner 2022 wirksam sein und wird alle Rechtsunterworfenen, sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen, in Österreich betreffen. Sie bringt im Wesentlichen die Einführung einer CO2-Bepreisung gemeinsam mit weiteren Ökologisierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Entlastungsmaßnahmen.