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Unbedingte UVP-Pflicht für den Ausbau der A22 Donauufer Autobahn aufgrund unmittelbarer Anwendung der UVP-Richtlinie

JudikaturBVwGRA Mag. Fiona-Aurelia ListNR 2021, 452 Heft 4 v. 30.12.2021

Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Umweltrecht; Europarecht; Umweltverträglichkeitsprüfung.

Normen: § 23a UVP-G 2000, Art 4 Abs 1 iVm Anhang I Z 7 lit b UVP-Richtlinie

Selbst bei Auslotung des äußersten Wortsinns kann nicht jeder „Bau“ einer Autobahn im Sinne von Anhang I Z 7 lit b UVP-Richtlinie unter den Begriff „Neubau“ in § 23a Abs 1 UVP-G 2000 subsumiert werden.

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