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Verpflichtung zur Beschaffung und zum Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge nach dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz

PraxisÖsterreichDr. Michael Fruhmann , Dr. Thomas ZinielNR 2021, 371 Heft 3 v. 22.9.2021

Die Umsetzung der neugefassten Clean Vehicles Directive (CVD)11RL (EU) 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, ABl L 2019/188, 116. im Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG)22Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz – SFBG), BGBl I Nr 163/2021. sieht konkrete Mindestanteile bei der Beschaffung bzw dem Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge für alle Auftraggeberinnen vor. Die Vorgaben zielen darauf ab, sowohl die negativen Umweltauswirkungen durch eine Absenkung der Luftschadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen zu reduzieren als auch den Markt für saubere Straßenfahrzeuge zu fördern. Im Vordergrund steht hierbei die Forcierung der Nutzung von Null-emissionsfahrzeugen. Die zu erreichenden Mindestanteile sowie die Anforderungen an „saubere“ Straßenfahrzeuge werden ab dem Jahr 2026 weiter verschärft. Die Einhaltung der Mindestanteile durch die Auftraggeberinnen soll durch ein Melde- und Geldbußensystem kontrolliert und gewährleistet werden. Der Beitrag greift wesentliche Eckpunkte des SFBG heraus.

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