Die Umsetzung der neugefassten Clean Vehicles Directive (CVD)1 im Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG)2 sieht konkrete Mindestanteile bei der Beschaffung bzw dem Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge für alle Auftraggeberinnen vor. Die Vorgaben zielen darauf ab, sowohl die negativen Umweltauswirkungen durch eine Absenkung der Luftschadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen zu reduzieren als auch den Markt für saubere Straßenfahrzeuge zu fördern. Im Vordergrund steht hierbei die Forcierung der Nutzung von Null-emissionsfahrzeugen. Die zu erreichenden Mindestanteile sowie die Anforderungen an „saubere“ Straßenfahrzeuge werden ab dem Jahr 2026 weiter verschärft. Die Einhaltung der Mindestanteile durch die Auftraggeberinnen soll durch ein Melde- und Geldbußensystem kontrolliert und gewährleistet werden. Der Beitrag greift wesentliche Eckpunkte des SFBG heraus.