Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Vergaberecht; Lieferkette; Produktionsstandort; „geschlossene EU-Lieferkette“; Zuschlagskriterium; Gleichbehandlungsgrundsatz.
Normen: § 97 Abs 2 GWB, § 127 GWB
Wird beim Kriterium „Lieferkette“ undifferenziert auf den Produktionsstandort abgestellt, handelt es sich dabei um kein zulässiges Zuschlagskriterium.