Abstract Malaysia hat im Jänner 2021 gegen die EU, Frankreich und Litauen ein Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) eingeleitet. Hintergrund sind die Auswirkungen der europarechtlichen Regelungen zu erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit sowie darauf basierende französische und litauische Steuergesetze betreffend den Import malaysischen Palmöls. Das Verfahren befindet sich nach wie vor im Verhandlungsstadium, Malaysia hat seit Ablauf der 90-Tages-Frist die Möglichkeit, die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses („Panel“) zu beantragen. Die EU kann die Rechtswidrigkeit der problematisierten Maßnahmen wiederum bestreiten oder, in eventu, sie auf Grundlage der allgemeinen Ausnahmeregeln des Art XX GATT rechtfertigen. Im Idealfall können die Streitparteien sich im Lichte der aktuellen Blockade des WTO-Streitbeilegungssystems auf dem Verhandlungsweg einigen.