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Die Verantwortlichkeit für Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen in der Lieferkette als neue Gesetzesvorhaben in Deutschland und auf EU-Ebene

PraxisEuropa - DeutschlandMag. Martin Eckel , Sebastian RünzNR 2021, 255 Heft 2 v. 23.6.2021

In Deutschland liegt seit kurzem der Entwurf zum „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ vor. Dieser verpflichtet deutsche Unternehmen künftig entlang ihrer Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Fast zeitgleich hat auch das Europäische Parlament Eckpunkte für ein europäisches Lieferkettengesetz beschlossen. Durch die neuen Gesetzesvorhaben werden die Anforderungen an österreichische Unternehmen bzw Zulieferer in Bezug auf die Sicherstellung von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit und der entsprechenden Corporate Social Responsibility wesentlich steigen.

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