Die nachfolgend dargestellten Änderungen betreffen eine Vielzahl von Steuerpflichtigen, insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie Personen und Gesellschaften, die selbst Strom produzieren. Die Regelungen sind für Rechtsunterworfene verbindlich und dienen der Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie.