Die SDGs verstehen sich als internationales Rahmenwerk, das sich an die internationale Gemeinschaft (Staaten, internationale Organisationen, die Privatwirtschaft, die Zivilgesellschaft und weitere nicht-staatliche Akteure) richtet und alle dazu anhält, auf das gemeinsame Leitziel einer nachhaltigen Zukunft hinzuarbeiten. Obwohl die Ziele nicht rechtlich verbindlich sind, wird die Umsetzung im Rahmen eines freiwilligen Berichtsverfahrens politisch überwacht. Die rechtswissenschaftliche Untersuchung und normative Entwicklung hin zur rechtlichen Implementierung der SDGs ist konstitutiv für das Nachhaltigkeitsrecht.