Deskriptoren: Nachhaltigkeitsrecht; Umweltrecht; Natura 2000; Naturverträglichkeitsprüfung; Gebietsschutz; Interessenabwägung; Alternativenprüfung.
Normen: Art 6 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
Art 6 Abs 4 FFH-RL macht die Möglichkeit, den zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses Vorrang vor dem Schutz eines besonderen Schutzgebiets einzuräumen, nicht davon abhängig, dass die Beeinträchtigungen des Gebiets als solches hinreichend abgemildert werden können.