Die Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe sind zwar auch in Krisenzeiten anzuwenden, sie bieten aber Mittel und Wege, um auf solche Ereignisse adäquat zu reagieren.
Zunächst besteht schon in den regulären Verfahrensarten die Möglichkeit, bei einer entsprechenden Dringlichkeit die Fristenläufe deutlich zu verkürzen.

