https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/nbl202001000401
OGH, 25.07.2019, 2 Ob 1/19i
Begründung:
Der Erstkläger und die Zweitbeklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Die Zweitklägerin nutzt aufgrund eines Mietvertrags eine auf dem Grundstück des Erstklägers stehende Lagerhalle, die Erstbeklagte betreibt auf dem Grundstück der Zweitbeklagten ein Transportunternehmen.

