„Als Generalunternehmer wird jener Auftragnehmer bezeichnet, welcher die vollständige Herstellung eines Werkes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach einer vorliegenden Planung übernimmt.“
„Als Generalunternehmer wird jener Auftragnehmer bezeichnet, welcher die vollständige Herstellung eines Werkes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach einer vorliegenden Planung übernimmt.“
