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Der Generalunternehmer

Aktuelles und WissenswertesNBL 2019/N35NBL 2019, 46 Heft 9 v. 1.6.2019

„Als Generalunternehmer wird jener Auftragnehmer bezeichnet, welcher die vollständige Herstellung eines Werkes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach einer vorliegenden Planung übernimmt.“

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