Der Grunderwerbsteuer (GrESt) unterliegen in Österreich gelegene Grundstücke. Ausgelöst wird die GrESt durch ein gesetzlich vorgesehenes „Verpflichtungsgeschäft“. Dazu zählen beispielsweise Kaufverträge und Schenkungen, eine Erbschaft, sowie der Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften wie der offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG). Und ebenfalls die Vereinigung des Gesellschaftsvermögens bei Kapitalgesellschaften (zB GmbH) und auch bei OG/KG.

