Es wird die Unterlassung und der Widerruf der Erlaubnis zur Führung einer Marke gefordert.
OGH, 26.09.2017, 4 Ob 181/17x
Die klagende Partei ist eine Unternehmervereinigung von Rechtsanwälten, zu deren satzungsgemäßem Aufgabengebiet auch die Führung von Wettbewerbsprozessen zählt.