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OGH: Marke „Bauanwalt“ unzulässig

RechtsprechungNBL 2019/N20NBL 2019, 24 Heft 5 v. 15.3.2019

Es wird die Unterlassung und der Widerruf der Erlaubnis zur Führung einer Marke gefordert.

OGH, 26.09.2017, 4 Ob 181/17x

Begründung:

Die klagende Partei ist eine Unternehmervereinigung von Rechtsanwälten, zu deren satzungsgemäßem Aufgabengebiet auch die Führung von Wettbewerbsprozessen zählt.

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