Der umfassende Schutz des Mieters im Mietrechtsgesetz (MRG) macht es so manchem Vermieter meist nicht allzu leicht „unbeschwert“ über sein Eigentum zu verfügen.
Der umfassende Schutz des Mieters im Mietrechtsgesetz (MRG) macht es so manchem Vermieter meist nicht allzu leicht „unbeschwert“ über sein Eigentum zu verfügen.
