Mit 1. Jänner 2018 trat die Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes beinahe vollständig in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen umfassen unter anderem eine „Zweckentfremdung von Wohnungen“. Diese soll die letztlich umfassend zugenommene Beherbergung von Touristen in Wohnungen beschränken und somit ausreichend Wohnraum für die Einheimischen vorbehalten.

