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OGH: Unterlassung des Hinweises des unerwarteten Mehraufwandes sowie dadurch einhergehende Überschreitung des Kostenvoranschlages

RechtsprechungNBL 2019/N64NBL 2019, 91 Heft 16 v. 1.11.2019

https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/nbl201916000401

OGH, 17.09.2014, 4 Ob 128/14y

Begründung:

Die Vorinstanzen wiesen die Klage auf Zahlung restlichen Werklohns wegen diverser Mehr- und Zusatzleistungen mit der wesentlichen Begründung ab, der klagende Werkunternehmer habe einerseits die beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlags dem beklagten Werkbesteller nicht mitgeteilt und andererseits eine nicht nachvollziehbare Rechnung gelegt, weshalb der Werklohn mangels ordnungsgemäßer Rechnungslegung nicht fällig geworden sei.

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