https://elibrary.verlagoesterreich.at/article/99.105005/nbl201913000301
Der VwGH musste sich im gegenständlichen Verfahren mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Umständen im Bauverfahren, insbesondere nach der Wr BauO, dem Antrag auf aufschiebende Wirkung des Bauvorhabens, stattgegeben werden soll?