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OGH: Baugrund und Warnpflicht - § 1168a ABGB

RechtsprechungNBL 2018/N32NBL 2018, 50 Heft 8 v. 1.5.2018

Im vorliegenden Fall entstanden Setzungsschäden aufgrund unrichtig angenommener Bodenverhältnisse.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer mittels Teil-Generalunternehmervertrag mit Bauleistungen und der Statik beauftragt. Grundlage hierfür war der Einreichplan eines Architekten, welcher vom Auftraggeber bestellt wurde. Ein Baugrundgutachten wurde nicht eingeholt.

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