Der Gesetzgebungsprozess zum „neuen“ BVergG 2018 schreitet zügig voran. Mit Beschlussfassung vom 20.04.2018 passierte die Regierungsvorlage den Nationalrat und stellt somit einen weiteren Meilenstein zur Umsetzung der bis dato ausständigen Vergaberichtlinien dar.
Vor einem endgültigen In-Kraft-Treten des neuen BVergG 2018 bedarf es noch der Zustimmung der Länder.

