OGH, 05.07.2017, 7 Ob 67/17d
Zur Sicherung des Werklohnanspruches räumt § 1170b ABGB dem Werkunternehmer (Auftragnehmer), beim beiderseitigen Unternehmensgeschäft das unverzichtbare Recht ein, ab Vertragsabschluss einer Sicherstellung iHv. 1/5 des vereinbarten und ausständigen Entgelts zu verlangen (Bauhandwerkersicherung).

