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Mietzinsanhebung aufgrund des Eintrittsrechtes nach § 14 Mietrechtsgesetz?

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N63NBL 2018, 109 Heft 16 v. 1.11.2018

Eintrittsberechtigten im Sinne des § 14 Abs 2 MRG, also Ehegatte, Lebensgefährte, Kindern etc, gegenüber darf der Vermieter bei Eintritt in das Mietverhältnis weiterhin nur den Mietzins begehren, den er ohne den Eintritt erhalten würde.

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