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Wann ist eine Enteignung zulässig?

Aktuelles und WissenswertesNBL 2018/N47NBL 2018, 72 Heft 12 v. 1.9.2018

Art 5 StGG (Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger) normiert die verfassungsrechtliche Unverletzlichkeit des Eigentums. Eine Enteignung – Entziehung des Eigentums liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Sache kraft Gesetzes oder aufgrund eines Verwaltungsaktes dem Eigentümer entzogen und sodann auf eine andere Person übertragen wird.

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