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Serie Grundbuch: Der gutgläubige Erwerb von Liegenschaften

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N34NBL 2017, 60 Heft 9 v. 15.5.2017

Der gutgläubige Eigentumserwerb von Liegenschaften erfolgt nicht nach den Regeln des gutgläubigen Eigentumserwerbs beweglicher Dinge, sondern nach besonderen grundbuchsrechtlichen Bestimmungen. Die Voraussetzung für einen gutgläubigen Erwerb setzt eine falsche Grundbuchseintragung voraus.

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