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Wirkung einer Anmerkung der Teilungsklage für den gerechtfertigten Miteigentümer

RechtsprechungNBL 2017/N32NBL 2017, 54 Heft 8 v. 1.5.2017

Erfolgt die Einbringung und Anmerkung der Teilungsklage zu einem Zeitpunkt, zu dem am Anteil des Teilungsbeklagten bereits das Eigentum für einen Dritten vorgemerkt war, muss der Dritte nach Rechtfertigung seines Miteigentums das bereits existierende Teilungsurteil nicht gegen sich gelten lassen.

OGH, 22.02.2017, 3 Ob 33/16y

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