Wie auch schon in unserer letzten Ausgabe festgehalten, entsteht der Eigentumserwerb von Liegenschaften erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit gelten der Öffentlichkeitsgrundsatz, der Eintragungsgrundsatz, der Grundsatz des bücherlichen Vormanns, der Vertrauensgrundsatz, das Prioritätsprinzip, das Spezialitätsprinzips sowie das Antrag- und Legalitätsprinzip.

