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Serie nachträgliche Vertragsänderungen im Bau-Vergaberecht:
Teil III, Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N58NBL 2017, 101 Heft 15 v. 15.10.2017

Die meisten in einem Vergabeverfahren vergebenen Bauverträge müssen nach Zuschlagserteilung geändert werden. Solche Änderungen werden beispielsweise notwendig, wenn bestehende Bauaufträge länger oder in größerem Umfang benötigt werden. Ein solches Vorgehen stellt Bauherren sowie Auftraggeber vor zahlreiche Fragen zur Zulässigkeit, die bereits in der Vergangenheit nicht leicht zu beantworten waren.

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