Die meisten in einem Vergabeverfahren vergebenen Bauverträge müssen nach Zuschlagserteilung geändert werden. Solche Änderungen werden beispielsweise notwendig, wenn bestehende Bauaufträge länger oder in größerem Umfang benötigt werden. Ein solches Vorgehen stellt Bauherren sowie Auftraggeber vor zahlreiche Fragen zur Zulässigkeit, die bereits in der Vergangenheit nicht leicht zu beantworten waren.

