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Serie nachträgliche Vertragsänderungen im Bau-Vergaberecht:
Teil II, Nachträgliche Änderungen einer ARGE

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N54NBL 2017, 96 Heft 14 v. 1.10.2017

Ein beträchtlicher Teil der in einem Vergabeverfahren vergebenen Bauleistungen wird an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) vergeben. Wie in jeder Gemeinschaft ist sie nur so stark wie ihr schwächstes Mitglied. Kommt es während der Vertragsausführung zu Veränderungen in der Zusammensetzung einer ARGE (bspw Austausch, Wechsel, Hinzutreten oder Insolvenz), kann dies eine wesentliche Vertragsänderung nach den Vergabe-RL (in spe BVergG 2017) darstellen und eine Neuausschreibung erfordern.

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