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Aktueller Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BUAG) geändert werden soll.

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N51NBL 2017, 90 Heft 13 v. 15.9.2017

Von rund 130.000 dem BUAG unterliegenden Beschäftigten stehen knapp 10.000 in Teilzeitbeschäftigung. Auffällig ist, dass es Unternehmen gibt, die einen beträchtlichen Anteil ihrer Arbeitnehmer/innen – zumeist sind das ausländische Arbeitnehmer/innen – als Teilzeitkräfte oft auch mit einem geringen Stundenausmaß beschäftigen. Um Sozialbetrug und Unterentlohnung sowie die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen in der Baubranche weiter einzudämmen, soll die Wirksamkeit der Baustellenkontrollen in Bezug auf Teilzeitbeschäftigung bzw. fallweiser Beschäftigung verstärkt werden. Dazu sollen Erstmeldungen bei Teilzeitbeschäftigung und fallweiser Beschäftigung spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit zu erstatten sein und jegliche Änderungen vorher gemeldet werden müssen. Bei Verletzung dieser Meldevorschriften soll von der widerlegbaren Vermutung einer Vollzeitbeschäftigung für den Zuschlagszeitraum, indem die Kontrolle stattfindet, und für die zwei vorherigen Zuschlagszeiträume ausgegangen werden. Zudem soll Mehrarbeit in Hinkunft zuschlagspflichtig sein. Des Weiteren sollen die derzeit bestehenden Regelungen betreffend Arbeitnehmer/innenansprüche im Todesfall vereinheitlicht und vereinfacht sowie die Verzugszinsen gesenkt werden.

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